Feintool beantragt Dividendenaussetzung anlässlich Generalversammlung.
Die Generalversammlung von Feintool am 30. April 2020 beschränkt sich zur Einhaltung der behördlichen Richtlinien bezüglich des Coronavirus (COVID-19) auf den statutarischen Teil. Aktionäre werden gebeten, von einer persönlichen Teilnahme abzusehen und stattdessen dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter Weisungen zur Stimmabgabe zu erteilen. Aus aktuellem Anlass beantragt der Verwaltungsrat zudem einen Verzicht auf die Dividendenauszahlung für das Geschäftsjahr 2019.
Die Gesundheit der Aktionäre und Mitarbeitenden hat für Feintool oberste Priorität. Unter den gegebenen Umständen bittet Feintool sämtliche Aktionäre dringend, von einer persönlichen Teilnahme an der Generalversammlung abzusehen und stattdessen dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter Weisungen zur Stimmabgabe zu erteilen (über die Antwortkarte, die Zutrittskarte oder über die Web-Anwendung www.netvote.ch/feintool). Bezugnehmend auf die Verordnung 2 der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) Art. 6a Abs. 1 lit. b hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Generalversammlung nur über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter abzuhalten. Dies unter der Voraussetzung, dass die Massnahmen zitierter Verordnung mindestens bis zum 30. April 2020 verlängert werden.
Entgegen der Ankündigung in der Feintool Medienmitteilung vom 3. März 2020 und aus aktuellem Anlass infolge der COVID-19-Krise schlägt der Verwaltungsrat der Generalversammlung am 30. April 2020 einen Verzicht auf die Dividendenzahlung aus dem Geschäftsjahr 2019 vor. Neben den bereits umgesetzten Massnahmen wie die umfassende Einführung von Kurzarbeit an den europäischen Standorten ist dies ein weiterer Schritt als Reaktion auf den weitgehenden Nachfragerückgang.